Pro

Es gibt viele Argumente, die für ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) sprechen.

Die wichtigsten lassen sich aus den vier Kriterien für ein echtes Bedingungsloses Grundeinkommen ableiten.

1. „Ein Bedingungsloses Grundeinkommen muss die Existenz sichern UND die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.“

Bei der Berechnung des sogenannten Regelsatzes von Hartz IV(1) werden aktuell nur Haushalte der unteren Einkommensgruppen herangezogen, wobei die „reichsten“ davon bewusst ausgeklammert werden, so dass sich automatisch ein zu niedriger „Bedarf“ ergibt.

Ebenfalls seit Jahren wird von namhaften Fachleuten und Sozialverbänden genau dies kritisiert und eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 150,- Euro gefordert(2), damit Hartz IV wenigstens wieder existenzsichernd sei. Daraus folgt, dass Hartz IV nicht teilhabesichernd war und ist.

Das Bedingungslose Grundeinkommen klein zu rechnen ist deutlich schwieriger. Wenn alle Menschen es bekommen sollen, also arme und reiche Haushalte, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, bestimmte Haushalte bei der Ermittlung des Bedarfes auszuklammern. Das Bedingungslose Grundeinkommen wird somit immer existenzsichernd sein.

Bei der gesellschaftlichen Teilhabe hingegen muss zuvor ein Mindestniveau definiert werden. Wie viele Vereine, Kinobesuche, Beteiligung an Geschenken und ÖPNV-Karten zum Beispiel sind notwendig, damit der Freundeskreis nicht schrumpft, weil man seine Teilnahme aus finanziellen Gründen immer wieder absagen muss? Da auch hier alle Haushalte berücksichtigt werden müssen, gibt es hier ebenfalls keinen nachvollziehbaren Grund, bestimmte Haushalte bei der Ermittlung des Bedarfes auszuklammern. Das Bedingungslose Grundeinkommen wird somit immer ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen.

2. „Ein Bedingungsloses Grundeinkommen muss einen individuellen Rechtsanspruch darstellen.“

Wer heute Hartz IV benötigt, weil er kein Arbeitslosengeld (ALG 1) mehr bekommt, muss umfangreiche Antragsformulare ausfüllen.

Der Umfang der Antragsformulare vermittelt den Eindruck, dass jeder Antragssteller zu allererst einmal als Betrüger betrachtet wird, der Sozialleistungen ergaunern will. Viele Menschen empfinden dies als entwürdigend.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen muss nicht beantragt werden. Es wird jedem Menschen ausgezahlt, der Mitglied der vorher definierten Gemeinschaft der Empfänger ist.

3. „Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt.“

Wer heute Hartz IV benötigt, weil er kein Arbeitslosengeld (ALG 1) mehr bekommt, muss nachweisen, dass er/sie keine Vermögenswerte besitzt wie zum Beispiel Sparguthaben, private Rentenversicherung oder eine Immobilie.

Ein Bedigungsloses Grundeinkommen wird unabhängig vom Vermögen der Empfänger gewährt. Wer arbeitslos ist wird nicht gezwungen, zuerst sein erarbeitetes Vermögen „zu verwerten“, bevor er ein Arbeitslosengeld (Hartz IV) bekommt.

Die Lebensleistung des Einzelnen wird immer gesellschaftlich anerkannt und erhalten bleiben.

4. „Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird ohne Zwang zu Arbeit oder anderer Gegenleistungen garantiert.“

Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ übt stets psychischen Druck auf die arbeitslosen Menschen aus. Dies ist gewollt. Hinzu kommt psychischer Druck durch die Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Menschen können in Arbeitsplätze gezwungen werden, für die sie überqualifiziert sind, was ebenfalls eine Herabwürdigung darstellt. Hartz IV verstößt somit in mehrfacher Hinsicht gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, es verletzt die Würde des Menschen.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen achtet die Würde des Menschen, denn es wird bedingunglos gewährt, das heißt ohne jeglichen Zwang oder Erwartungen an den Empfänger. Da jede/r es bekommt, wird niemand ausgegrenzt.

Fazit:

Das Bedingungslose Grundeinkommen schafft die Stigmatisierung und Ausgrenzung einzelner Personengruppen ebenso ab wie Zwangsarbeit und Armut. Alle Menschen können an der Gesellschaft teilhaben, auch jene, die aufgrund der kommenden Veränderungen der Arbeitswelt keinen Arbeitsplatz mehr bekommen können. Auf diese Weise wird die Gesellschaft enger zusammenstehen als bisher und die soziale = finanzielle Spaltung wieder geringer.


(1) Wir wissen sehr wohl, dass es „Hartz IV“ offiziell nicht mehr gibt. Leider können wir bei genauer Betrachtung keinen echten Unterschied zwischen Hartz IV und dem „Bürgergeld“ feststellen. Ein anderer Name und ein wenig Kosmetik sind alles, was die beiden unterscheidet. Wir verwenden weiterhin den Begriff „Hartz IV“, weil die Gefühle und Assoziationen, die hiermit verbunden sind, dem Geist des Gesetzes besser gerecht werden als sein neuer Name „Bürgergeld“ vortäuschen soll.

(2) Die jüngsten (in 2023 und 2024) Erhöhungen beim „Bürgergeld“ (Hartz IV) sollen die Preissteigerungen (Inflation) seit dem Beginn des Ukraine-Krieges kompensieren. Sie stellen daher keine Erhöhung dar, die das Ziel hat, Hartz IV existenzsichernd zu machen.


Weitere Punkte, die für ein Bedingungsloses Grundeinkommen sprechen, werden hier oder auf anderen Seiten folgen. Bleiben Sie gespannt…